1. Vorrang
Der Caterer liefert ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen der Kunden sind dem Caterer gegenüber nur wirksam, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich mit ihm vereinbart worden sind.
2. Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote des Caterers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Caterers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
3. Preise, Zahlungsbedingungen, Fälligkeit und Verzug
Die Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Der Caterer ist zu einer Preisänderung berechtigt, wenn sich die dem vereinbarten Entgelt zugrunde liegenden Kosten erhöhen und zwischen dem Vertragsabschluß und der Lieferung mehr als 120 Tage vergangen sind.
4. Der Rechnungsbetrag
Der Rechnungsbetrag ist zahlbar ohne Abzüge, sofort nach Erhalt (8 Tage). Bei Überziehung der Zahlungsfrist erheben wir Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a.. Wir behalten uns vor, bei Auftragserteilung ein Deposit in Höhe von mindestens 50% des Auftragvolumens, zahlbar spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, zu erbitten.
5. Schadenersatzpflicht des Caterers
Bei Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Krankheit, wegen Betriebsstörungen oder sonstigen nicht vom Caterer zu vertretenden Umständen behält der Caterer sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Caterer ist dem Kunden zum Schadenersatz wegen Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung bzw. für den Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen nur dann gehalten, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung des Schadens zur Last gelegt werden kann.
6. Schadenersatzpflicht des Kunden
Nach der Auftragserteilung kann der Kunde seinen Vertrag bis zu Beginn der Veranstaltung kündigen. Je nach Zeitpunkt der Kündigung ist der Caterer berechtigt, eine Stornierungsgebühr gemäß folgender Staffelung zu berechnen:
- bis 20 Tage vor Beginn der Veranstaltung 40%
- bis 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung 60%
- bis 5 Tage vor Beginn der Veranstaltung 80%
- bei späterer Kündigung 100% des Gesamtauftragvolumens.
Der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens bleibt beiden Parteien vorbehalten. Solche Waren und/oder Dienstleistungen, die vom Caterer für den Kunden bearbeitet und/oder extra beschafft wurden, werden dem Kunden zur freien Verfügung und in Rechnung gestellt. Bei Stornierung der Veranstaltung werden Waren und/oder Dienstleistungen, die extra für diese Veranstaltung beschafft wurden, unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung in voller Höhe bzw. nach den Storno-Richtlinien der jeweiligen Partner in Rechnung gestellt. Ist der Besteller nicht gleichzeitig der Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner. Geht der Caterer für den Vertragspartner ein Miet- oder Pachtverhältnis für eine beauftragte Veranstaltung ein, so sind dem Caterer unabhängig von einem etwaigen auch sogenannten „kostenfreien“ Stornierungszeitpunkt sämtliche ihm aus dem Miet-/Pachtverhältnis entstehenden Kosten zu ersetzen.
7. Austauschrecht
Der Caterer ist berechtigt, die im Sortiment aufgeführten Spezialitäten untereinander auszutauschen, wenn diese zur Zeit nicht vorhanden sind und der Austausch dem Kunden zumutbar ist.
8. Termine
Bei sämtlichen Bestellungen benötigt der Caterer mindestens 7 Werktage vor der Veranstaltung die genaue Teilnehmerzahl, um die erforderlichen Dispositionen treffen zu können. Bis zu 3 Werktage vor der Veranstaltung hat der Kunde die Möglichkeit, diese Zahl in Abstimmung mit dem Caterer geringfügig – bis maximal 5% - abzuändern. Die dem Caterer dann als verbindlich gemeldete Anzahl dient als Abrechnungsgrundlage.
9. Salvatorische Klausel
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des gesamten Vertrages. Für den Fall, dass eine der vorgenannten Bestimmungen trotzdem unwirksam ist, tritt automatisch die dieser Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommende in Kraft.
10. Geltung für Nichtkaufleute
Die vorstehenden Bedingungen finden auch Anwendung auf Verträge mit Nichtkaufleuten. Soweit den obigen Bestimmungen jedoch zwingende Vorschriften des AGB-Gesetzes entgegenstehen, richtet sich der Inhalt des jeweiligen Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.
11. Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe und Zahlung sowie aller gegenseitigen Ansprüche ist Postbauer–Heng. Gerichtsstand Regensburg.
Postbauer-Heng, 01.01.2014